Amal Clooney half bei internationalem Strafbefehl gegen Netanyahu mit

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Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs fordert Haftbefehle gegen Israels Regierungschef und die Hamas-Führung. Dabei hatte er prominente Hilfe von Amal Clooney, der Ehefrau von Hollywoodstar George Clooney.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs fordert Haftbefehle gegen Israels Regierungschef und die Hamas-Führung. Dabei hatte er prominente Hilfe von Amal Clooney, der Ehefrau von Hollywoodstar George Clooney.

Über ihre Beteiligung informierte die 46-Jährige am Montag in einem Brief, den sie auf der Webseite der Clooney Foundation for Justice postete - einer Stiftung, die sie und ihr Mann, Hollywoodstar George Clooney, ins Leben riefen. Sie und andere Rechtsexperten hätten einstimmig entschieden, dem Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof, Karim Khan, die Beantragung der Haftbefehle zu empfehlen, schrieb Amal Clooney.

Dem kam Khan am Montag nach und begründete dies mit dem Vorwurf, dass Netanyahu, Galant und die Hamas-Spitze - Anführer Jihia al-Sinwar, dessen Stellvertreter Mohammed Deif und Hamas-Auslandschef Ismail Hanija - im Zusammenhang mit dem seit mehr als sieben Monaten andauernden Gaza-Krieg für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen und in Israel verantwortlich seien.

«Ich habe in diesem Gremium gedient, weil ich an Rechtsstaatlichkeit und die Notwendigkeit glaube, zivile Leben zu schützen», schrieb Amal Clooney im Hinblick auf ihre Mitarbeit als Sachverständige. «Das Gesetz, das Zivilisten im Krieg schützt, wurde vor mehr als 100 Jahren ausgearbeitet und es gilt in jedem Land der Welt, ungeachtet der Gründe für einen Konflikt.

Das Gremium, das über die Empfehlung an IStGH-Chefankläger Khan beriet, habe sich aus Fachleuten für humanitäres Völkerrecht und internationales Strafrecht zusammengesetzt, schrieb Amal Clooney. Zwei der Mitglieder seien früher Richter an Strafgerichtshöfen in Den Haag gewesen, wo der IStGH seinen Sitz hat. Ein Gremium aus drei Richtern wird entscheiden, ob die Haftbefehle ausgestellt werden und ein Verfahren eingeleitet wird.Copyright © Luzerner Zeitung.

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