Ein 70-Jähriger aus dem Aargau muss sich wegen Vernachlässigung seiner Schafe verantworten. Bei bis zu 35 Grad Körperwärme ohne Schatten lösten seine Tiere schwere Atemnot aus. Der Straferlass sieht eine bedingte Geldstrafe von 3900 Franken und zusätzliche Kosten vor.
Zwölf Schafe mussten bei bis zu 35 Grad ohne Schatten auf der Weide ausharren. Die Tiere litten unter schwerer Atemnot. Dafür ist Aargauer nun verurteilt worden.
Ein Aargauer Anfang 70 liess seine zwölf Schafe Anfang August 2025 an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf Weiden grasen. Wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, standen den Tieren dort jedoch keine Schattenplätze zur Verfügung. Bei Nachmittagstemperaturen zwischen 29 und 35 Grad waren sie der prallen Sonne dauerhaft ausgesetzt. Laut Staatsanwaltschaft führte dies bei den Tieren zu einer ausgeprägten Pumpatmung beziehungsweise zu mittelschwerer bis schwerer Atemnot.
Weil der Halter keine Schattenplätze bereitstellte, habe er die Schafe wissentlich vernachlässigt. Er habe zumindest in Kauf genommen, dass die Tiere dadurch unnötig leiden. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann in einem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 130 Franken, insgesamt 3900 Franken. Die Probezeit beträgt fünf Jahre.
Zudem muss er eine Busse von 780 Franken bezahlen. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 800 Franken. Insgesamt beläuft sich der sofort fällige Rechnungsbetrag auf 1580 Franken.2019 verletzt sich ein unbeteiligter Autofahrer bei einer Festnahme in Hunzenschwil. Haben zwei Polizisten der Sondereinheit Argus ihre Kompetenzen überschritten?
Eine 73-Jährige hat auf einem Feld Raubvögel mit Fleisch gefüttert. Das verstösst gegen das Jagdgesetz – die Aargauer Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl ausgestellt. Ein junger Mann ignorierte nach einer Taxifahrt die Rechnung von 137 Franken. Wenige Monate später erwischte ihn die Migros mit gestohlenen Lebensmitteln, Schuhen und Parfüm.
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