Es ist ein bisher einmaliger Vorgang: Das Bundesamt für Kommunikation vermutet eine Verletzung der SRG-Konzession und startet darum ein Verfahren gegen den öffentlichen Rundfunk.
Albert Röstis Bundesamt leitet ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG ein – die Reaktion des Rundfunks ist bizarr
Im Rahmen des regelmässigen Austausches hat Bernard Maissen, der Direktor des Bundesamtes, Bundesrat Albert Rösti diese Woche über das Aufsichtsverfahren gegen die SRG ins Bild gesetzt.Um was geht es? Das Schweizer Fernsehen strahlt Liveübertragungen von Sportveranstaltungen aus, auf dem ersten Kanal, auf dem zweiten – und auch auf dem Wiederholungskanal SRF info.
Die privaten Medienunternehmen werfen dem Schweizer Fernsehen vor, dass es aus zwei Sendern drei mache und mit der bewussten Verletzung der Konzession seinen Marktanteil erhöhen wolle. SRF kauft die Rechte von Sportveranstaltungen ein, die zeitgleich stattfinden. Der eine Event wird dann auf SRF 2 gezeigt, der andere auf SRF info – obwohl dort eigentlich die Wiederholung der «Tagesschau» programmiert sein müsste.
Beobachter in Bundesbern sagen: Zu einem Aufsichtsverfahren gegen die SRG komme es nun, weil der Vorsteher des Mediendepartementes auf die Einhaltung der Regeln poche. Unter den Vorgängern von Albert Rösti habe der öffentliche Rundfunk schalten und walten können – und das Bundesamt für Kommunikation sei der SRG zur Seite gestanden, statt sie zu beaufsichtigen.
Nach der Logik der SRG wäre also ein Fussballmatch zwischen Papua-Neuguinea und den Komoren für den Schweizer Rundfunk ein Spiel «von nationaler Bedeutung» – und könnte auf SRF info gezeigt werden. Das nennt man Rabulistik, Rechtsverdrehung. Dass der Rundfunk solche Argumente auftischt, lässt sich nur damit erklären: Die SRG brauchte bisher ihre Aufsicht nicht ernst zu nehmen.
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