Trotz laufendem Vertrag: Darum können Swisscom, Sunrise und Salt plötzlich dein Handy-Abo verteuern.
Swisscom kann ab Juni plötzlich mehr pro Monat verlangen, vorzeitige Vertragskündigungen sind nicht möglich.Das schreibt die Swisscom in ihre neue AGB und informiert derzeit Kundinnen und Kunden über die Änderung.Besonders störend findet Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, dass die Swisscom allfällige Preiserhöhungen mittels Kleingedrucktem an den Landesindex der Konsumentenpreise koppeln will.
Die Swisscom verschickt derzeit Schreiben mit brisantem Inhalt. Der Anbieter passt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den 1. Juni an. Neu will er die Preise infolge der Teuerung anpassen dürfen. Dabei will sich die Swisscom am Landesindex für Konsumentenpreise orientieren. Für den Konsumentenschutz ein Skandal, wie Geschäftsleiterin Sara Stalder zu 20 Minuten sagt. «Damit wird die Swisscom zum Teuerungstreiber», so Stalder.Denn: Telekommunikationsdienstleistungen sind im LIK enthalten . Wenn die Swisscom nun die Preise erhöht, habe das eine selbstverstärkende Wirkung. «Dann steigt der LIK, worauf die Swisscom die Preise noch mehr erhöhen kann. Das gibt eine Spirale nach oben», so Stalder.
Da Swisscom über die Änderung informiert, sei es schwierig, später dagegen zu klagen. «Damit schützt sich die Swisscom schon im Vorhinein und gibt sich einen Freipass, die Preise regelmässig zu erhöhen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen», so Stalder. Aktuell plant die Swisscom noch keine Preiserhöhung, wie eine Sprecherin sagt. Die AGB-Änderung sei eine Vorsichtsmassnahme, damit die Swisscom die Möglichkeit hätte, um die Preise im Rahmen anzupassen, den der LIK vorgibt. Der Anbieter kann jetzt die Abo-Gebühr einmal pro Jahr trotz laufenden Vertrags erhöhen, ohne dass vorzeitige Vertragskündigungen möglich wären.Nur noch bis Juni gilt wegen der neuen AGB ein Sonderkündigungsrecht.
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