Die «Weltwoche» muss einen bereits publizierten und mehrfach angepassten Onlineartikel löschen. Dies hat das Bezirksgericht Meilen auf Begehren einer Zürcher Richterin entschieden.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDie «Weltwoche» muss einen bereits publizierten und mehrfach angepassten Onlineartikel löschen. Dies hat das Bezirksgericht Meilen auf Begehren einer Zürcher Richterin entschieden.An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt.
Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.Das kommt selten vor: Eine Richterin wendet sich an ein anderes Gericht und moniert, ihr sei als Richterin Unrecht geschehen. Im Kanton Zürich ist dies soeben in einem brisanten Fall geschehen.
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