Ein Mann wurde vom Obergericht zu einer bedingten Geldstrafe und einer zusätzlichen Busse verurteilt, weil er nicht zum Zivilschutz erschienen ist.
Ein Mann wurde vom Obergericht zu einer bedingten Geldstrafe und einer zusätzlichen Busse verurteilt, weil er nicht zum Zivilschutz erschienen ist.
Das Obergericht sprach den Mann schuldig der Nichtbefolgung eines Aufgebots als schutzdienstpflichtige Person – und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 270Der Schweizer war seinem Aufgebot vom Mai 2022 nicht nachgekommen. Zum Kurs vom 4. bis 8. Juli war er nicht im Feuerwehrlokal erschienen. Es sei weder eine Dispensation gewährt noch ein Gesuch um Verschiebung gutgeheissen worden, hält das Obergericht fest.
Geldstrafe Obergericht Aargau Zivilschutzdienstpflicht Verfahrenskosten
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