Künftig sollen hauptamtliche Aargauer Richterinnen und Richter bis 68 Jahre arbeiten dürfen und die Wohnsitzpflicht für Mitglieder von Schlichtungsbehörden gelockert werden. Der Aargauer Regierungsrat hat eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vorgeschlagen.
Künftig sollen hauptamtliche Aargauer Richterinnen und Richter bis 68 Jahre arbeiten dürfen und die Wohnsitzpflicht für Mitglieder von Schlichtungsbehörden gelockert werden. Der Aargauer Regierungsrat hat eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vorgeschlagen.
Die Vorlage setzt zwei vom Grossen Rat überwiesene Motionen um und enthält weitere Anpassungen aus den betrieblichen Bedürfnissen der Gerichte, wie die Regierung am Freitag in ihrer Botschaft mitteilte. Die Altersgrenze für hauptamtliche Richterinnen und Richter soll von 65 auf 68 Jahre angehoben werden. Die Regierung begründet dies mit dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel. Für nebenamtliche Richterinnen und Richter soll die Altersgrenze von 70 Jahren flexibilisiert werden.
Erreichen sie diese während einer laufenden Amtsperiode, die noch mindestens zwei Jahre dauert, sollen sie die Periode beenden können. Damit sollen Ersatzwahlen vermieden werden.
Zudem will die Regierung die Wohnsitzpflicht für Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht lockern. Dies soll laut Vorlage die Suche nach qualifizierten Immobilienfachpersonen erleichtern, die nicht im Kanton wohnhaft sind. Weitere geplante Änderungen umfassen unter anderem eine neue Rechtsgrundlage zur Übertragung von Gerichtsverfahren an andere Bezirksgerichte bei Überlastung.
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