Aargauer Regierung räumt Fehler im Fall Windisch ein news nachrichten
, eine Immobiliengesellschaft, habe sich bereit erklärt, diese für eine Zwischennutzung als UMA-Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Mit dem früheren Eigentümer gab es demnach keine solche Vereinbarung.Im Kanton Aargau werden bereits mehrere Liegenschaften im Sinne einer Zwischennutzung als Asylunterkunft genutzt. So leben in Rheinfelden seit dem vergangenen Jahr rund 450 Kriegsflüchtlinge in der Überbauung Dianapark.
Die mehr als 170 Mietenden waren jedoch bereits gekündigt und ausgezogenen, als die Liegenschaftsbesitzerin dem Kanton die leerstehenden Wohnungen zum Gebrauch ohne Mietkosten zur Verfügung stellte.Weil der Kanton Aargau Wohnungen für Asylsuchende benötigt, haben 49 Mieterinnen und Mieter in Windisch die Kündigung erhalten. Der Gemeinderat gab sich «zutiefst schockiert» wegen des Vorgehens des Kantons und des Vermieters.
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