Ein 51-jähriger Palästinenser fordert, dass er erneut eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Aargau erhält – trotz diverser Vorstrafen und obwohl er den Behörden Dokumente verschwieg. Doch das Bundesgericht gibt ihm in einem Punkt recht – das Aargauer Verwaltungsgericht muss über die Bücher.
Ein 51-jähriger Palästinenser fordert, dass er erneut eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Aargau erhält – trotz diverser Vorstrafen und obwohl er den Behörden Dokumente verschwieg. Doch das Bundesgericht gibt ihm in einem Punkt recht – das Aargauer Verwaltungsgericht muss über die Bücher.Ein mehrfach vorbestrafter Palästinenser feiert einen Etappensieg im Kampf um eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Aargau.
Es sei nicht klar, ob der Mann, der nicht über die israelische Staatsbürgerschaft verfügt, dort ein Anrecht auf eine Aufenthaltsberechtigung habe. Auch wenn er viele Jahre lang mit der israelischen Regierung kollaboriert habe. Bevor dies nicht abgeklärt sei, könne eine Wegweisung nicht angeordnet werden, hält das Bundesgericht fest.Der Palästinenser ist in Jordanien oder Gaza geboren. 2001 reiste er in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch.
Das Landgericht Essen verurteilte den Palästinenser 1998 wegen Kokainhandels in nicht geringer Menge sowie schwerem Raub zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Im Februar 2017 verurteilte ihn das Landgericht Dortmund wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung. Das dritte Urteil betrifft eine Geldstrafe wegen Zuwiderhandlungen gegen eine räumliche Aufenthaltsbeschränkung in neun Fällen.
Im Dezember 2021 stellte der Palästinenser schliesslich jenes Gesuch um Familiennachzug für seine Aufenthaltsbewilligung, um das es vor Bundesgericht ging. Wegen der rückwirkend gesprochenen IV-Rente beantragten er und seine Frau den Familiennachzug und Aufenthalt für ihn als Rentner. Ansonsten müsse sein Aufenthalt, im Sinne einer Wiedererwägung, als schwerwiegender Härtefall bewilligt werden.
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