Ein Mann soll seine Partnerin 2020 auf gewaltsame Art und Weise ermordet haben. Dafür wird seine Haftstrafe vom Zürcher Obergericht nun verlängert.
Er soll seine Partnerin grausam ermordet haben.Der vorsitzende Oberrichter Beat Gut zitierte ausführlich aus einem rechtsmedizinischen Gutachten, um die Argumente der Verteidigung zu widerlegen. Er betonte, dass das Gesamtbild der Verletzungen auf eine Tötungsabsicht hindeute. «Es war kein Kampf; es war ein einseitiges Zusammenschlagen», sagte er.
Bereits im Dezember 2021 hatte das Bezirksgericht Meilen den Mann wegen eventualvorsätzlichen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Der Beschuldigte legte Berufung gegen das Urteil ein und forderte einenDie Frau starb am nächsten Tag im Spital an schweren Lungen-, Herz- und Leberverletzungen sowie massiven Kopfverletzungen. So berichtet es «
Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft wegen Gewaltdelikten. Zuvor lebte der Pole lange Zeit in Deutschland. Dort wurde er bereits 2007 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von über vier Jahren verurteilt.waren. Auch stellte sie die Frage in den Raum, ob sie nicht durch einen Sturz oder Alkoholintoxikation verursacht worden sein könnten.
Das Obergericht bestätigte jedoch das Mordurteil und erhöhte die Freiheitsstrafe auf 17 Jahre. Der Landesverweis von 15 Jahren sowie eine Genugtuung von 50'000In diesem Fall handelt es sich um eine tragische Gewalttat, bei der eine Frau ihr Leben verlor. Die Tat ereignete sich in Hombrechtikon, einer Gemeinde im Kanton Zürich. Der Täter war ein polnischer Staatsbürger, der bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft war.
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